Wenn gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet wurde oder Sie
erwarten, dass ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wird, ist
es Ihr gutes Recht, sich so früh wie möglich der Hilfe eines
Spezialisten zu bedienen. Regelmäßig können Beschuldigte die
Situation nicht ausreichend überblicken und machen dadurch
Fehler, die oft nicht mehr zu korrigieren sind. Es darf für den
Strafverteidiger keine Rolle spielen, ob die Vorwürfe zutreffen
oder nicht. Er hat vielmehr die Pflicht, sein ganzes Können und
seine ganze Erfahrung aufzubringen, das Verfolgungsinteresse
der strafrechtlichen Organe gegen seine Mandantschaft in jeder
Lage des Verfahrens abzuwehren.
Helmut MörtlFür Sie da, wenn Sie
mich brauchen.

Mein Fachgebiet

Ich betätige mich seit vielen Jahren ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts
und den nebenstrafrechtlichen Rechtsgebieten.
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